Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass Digitalisierung funktioniert, immer mehr Unternehmen stellen dies fest. Gehen auch sie diesen Schritt und finden sie heraus, wie positiv sich die Digitalisierung auf ihren Erfolg auswirken kann. Doch bevor dies messbar ist, müssen sie investieren.

Investieren sie in:

Für die Digitalisierung ihres Unternehmens haben sie bereits ein gründlich durchdachtes Konzept erarbeitet und sie stecken voller Motivation? Dann ist der erste Schritt getan.

Doch nun stellen sie sich die Frage: Durch welche finanziellen Mittel soll ihr innovatives Vorhaben umgesetzt werden? Hier kommt das Förderprogramm “Digital JETZT” ins Spiel. Sie als Unternehmer können sogar bis zu 70% der Kosten erstattet bekommen, wenn sie ihr digitales Konzept umsetzen.

Das neue Förderprogramm “Digital Jetzt” – Investitionsförderung für KMU” des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist am 07. September 2020 gestartet und richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, aber auch der freien Berufe. Es ist für Unternehmen gedacht von 3 bis 499 Beschäftigte.

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FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNG

Grundvoraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines Digitalisierungsplans (d.h. eine ausführliche Beschreibung ihres Investitionsvorhabens). Hierauf gehen wir etwas später genauer ein.

Zusammengefasst heißt es, dass das Förderprogramm 2 Fördermodule umfasst.

FÖRDERMODULE ODER DIE 2 WEGE IN IHRE DIGITALISIERUNG

Modul 1
Beim Fördermodul 1 werden vorwiegend Investitionen in digitale Technologien (i. d. R. Drittleistungen) gefördert. Dies gilt insbesondere für Hard- und Software und die damit verbundenen Implementierungen und Prozesse. Die Vernetzung Ihres Unternehmens via Cloud-Anwendungen, Datenschutz, IT-Sicherheit, datengetriebene Geschäftsmodels stehen hier im Vordergrund.

Modul 2
Während beim ersten Fördermodul die Technologie im Vordergrund steht, dreht es sich beim zweiten Modul ganz klar um die Personalförderung, speziell um die Qualifizierungsmaßnahmen Ihrer Mitarbeiter*innen im Umgang mit digitalen Technologien. Das Know-how Ihrer Mitarbeiter*innen muss erweitert werden. Dies kann in Form von Fortbildungen zur Digitalisierung stattfinden.

DER AUSFÜHRLICHE FÖRDERANTRAG

 

Nutzen sie die Gunst der Stunde und stellen sie den Antrag. Beginnen sie mit der Vorbereitung und einem ausgearbeiteten Konzept für den digitalen Wandel ihres Unternehmens, denn dieses wird erwartet. Entwickeln sie umfassende Strategien für die digitale Transformation ihres Unternehmens, wenn sie diese Fördergelder in Anspruch nehmen möchten.
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DER UMFASSENDE DIGITALISIERUNGSPLAN

 

Ihr Digitalisierungsplan sollte neben der umfangreichen Darstellung ihres Vorhabens, auch die Anzahl sowie die Art ihrer Maßnahmen beinhalten. Stellen sie dar, wie der derzeitig aktuelle Stand der Digitalisierung in ihrem Unternehmen ist und präsentieren sie die Ziele, die sie durch die Digitalisierung erreichen und umsetzen wollen.

Die Angaben hierzu können sie direkt im Online-Antragsformular eintragen. Sie werden bedienerfreundlich durch die einzelnen Themenblöcke geführt. Einen Teil der spezifische Auswahlmöglichkeiten können sie durch ankreuzen festhalten. Den anderen Teil müssen sie in Freitextfeldern festhalten.

Es handelt sich um 3 Themenblöcke, die sich aus

  • Ausgangssituation
  • Investitionsvorhaben
  • Nachhaltige Wirkung der Investition

zusammensetzen. Sie sollten ihr Investitionsvorhaben als ‘schlüssige Gesamtdarstellung vorbringen, dies ist die Grundlage für eine positive Förderentscheidung’, so der BMWi.

AUCH BEI “DIGITAL JETZT” UNBEDINGT ZU BEACHTEN!

 

Beim Programm “Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU” gilt es, wie bei anderen Förderprogrammen auch, dass nur Vorhaben förderfähig sind, die noch nicht begonnen haben. Erst nach Erhalt des Förderbescheides können sie mit ihrem Digitalisierungsvorhaben starten.

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FINANZIELLE FÖRDERMITTEL UND FÖRDERQUOTE

Als Einzelunternehmen können sie bis zu 50.000 € gefördert bekommen. Gemäß BMWi heißt es, wir zitieren: ‘… bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.’

Die Förderquote richtet sich nach der Unternehmensgröße und ist gestaffelt. Für all Diejenigen, die die ihren Antrag bis 30.06.2021 einreichen, gelten höhere Förderquoten. Ab dem 01.07.2021 gelten dann wieder die ursprünglichen Förderquoten (Diese Werte sind in der Klammer dargestellt.).

Die Förderquote ist wie folgt gestaffelt:

 

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 % (40%)
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 % (35%)
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 % (30%).
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BONUSPROZENTPUNKTE UND ZUSÄTZLICH ERHÖHTE FÖRDERQUOTEN

Laut Aussagen des BMWi kann die Förderquote unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden. Dies bedeutet im Einzelnen, wir zitieren BMWi:

  • ‘Wenn mehrere Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. eines -netzwerks arbeitsteilig miteinander kooperieren und gleichzeitig in Digitalisierung investieren – z. B. in unternehmensübergreifende IT-Geschäftskonzepte. Da mit der Digitalisierung die Beziehungen zu Lieferanten, Auftraggebern und Kunden effizienter gestaltet werden können, sollen die Vernetzung und das Denken in Netzwerken besonders unterstützt werden (+ 5 Prozentpunkte).
  • Investitionen im Bereich IT-Sicherheit, inklusive Datenschutz (+ 5 Prozentpunkte).
  • Investitionen in strukturschwachen Regionen (+ 10 Prozentpunkte).’

Jedes beteiligte Unternehmen, welches am Wertschöpfungsnetzwerk beteiligt ist, muss einen eigenen Antrag stellen. Dieser Antrag muss über einen eigenen Finanzierungsplan sowie einen eigenen Digitalisierungsplan verfügen. Weiterhin müssen Sie darstellen, welche Rolle das jeweilige Unternehmen hat.

Außerdem müssen alle beteiligten Unternehmen eine gemeinsame Beschreibung der gleichzeitigen Investitionen abstimmen. Ist ihr Unternehmen ein Teil solch eines Wertschöpfungsnetzwerkes? Dann stimmen sie sich mit den anderen Unternehmen ab, welches den ersten Antrag stellt (“Lead-Partner”). Es erfolgt dann die Generierung eines PIN-Code. Dieser ist für die Antragstellung der anderen beteiligten Unternehmen erforderlich.

Erst wenn alle beteiligten Unternehmen ihren Antrag eingereicht haben, gilt die Antragstellung als abgeschlossen.

Diese und weitere Informationen finden sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Natürlich gibt es auch beim Förderprogramm “Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU” Richtlinien, an die man sich halten sollte. Diese hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für sie festgehalten. Nachzulesen sind die Richtlinien hier.

Das Antragstool ist auf den Seiten des BMWi zu finden.

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NOCH FRAGEN ZUM FÖRDERPROGRAMM DIGIATL JETZT ODER ZUR DIGITALISIERUNG IHRES UNTERNEHMENS?

Ein ausführliches Konzept schüttelt man sich nicht so leicht aus dem Ärmel, es benötigt Recherche, Können und Zeit. Schön ist es, wenn man als Unternehmer auf kompetente Unterstützung setzen kann. Durch erfahrene und autorisierte Unternehmensberater haben sie die Möglichkeit dazu.

Durch das Know-How der Profis profitieren sie von umfassend vorbereiteten Konzepten und Unterlagen und steigern ihre Möglichkeiten auf eine positive Förderentscheidung.

Sie wünschen eine kompetente Beratung, um gezielt die Umstellung in die Digitalisierung ihres Unternehmens zu starten? Auch die Beratungsleistungen von BAFA-Beratern sind förderfähig, dies ist ein zusätzlicher Vorteil für ihr Unternehmen. Beginnen sie mit dem ersten Schritt in die Digitalisierung ihres Unternehmens.

Wir unterstützen sie sehr gern, dass ihr innovatives Vorhaben gestartet werden kann. Kontaktieren sie uns!

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